Die beauftragte Person für Medizinprodukte und bestimmte Software nach §§ 11 und 17 MPBetreibV (Seminar | Ostfildern)
Der Umgang mit Medizinprodukten ist für Sie als „beauftragte Person“ tägliche Routine. Einweisungen und der Umgang mit Medizinprodukten sind für Sie im klinischen Alltag unabdingbar. Hierbei kommt es allerdings immer wieder zu „Zwischenfällen“ bei der Benutzung (Anwendung), und dann werden Fragen gestellt: Wer ist „in der Haftung“? Ist eine inhaltlich vollumfängliche Einweisung in die Medizinprodukte erfolgt? Ist sie lückenlos durch eine geeignete Dokumentation nachweisbar? Und: ist Ihnen bei der Benutzung (Anwendung) von Medizinprodukten überhaupt bewusst, dass Sie (letztendlich) die volleWeiterlesen
