Abweichung oder Erleichterung? – Brandschutz im Sonderbau (Seminar | Dresden)
Seminar Webcode: UDS247 Ziel Frühere Bauordnungen haben zwischen Ausnahmen und Befreiungen unterschieden. Die heutigen Bauordnungen (ausgenommen Baden-Württemberg) haben diese Unterscheidung zugunsten eines einheitlichen Abweichungstatbestandes aufgegeben. Dieser zielt darauf ab, dass das Schutzziel auch ohne Beachtung der Vorschrift – ggf. mit ausgleichen oder besonderen Maßnahmen – erreicht werden kann. Dieses System, dass das Schutzziel zum Maßstab nimmt, gilt sowohl für Abweichungen, als auch für Erleichterungen (bei Sonderbauten) und die Nichteinhaltung eingeführter Technischer Baubestimmungen. Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen SonderbauWeiterlesen
