Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 bis S (Seminar | Ostfildern)
Gesetzliche Anforderungen im Strahlenschutz erfüllen und souverän umsetzen Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre. Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit. Eventdatum: Dienstag, 17. November 2026 09:30 – 15:00 Eventort: Ostfildern Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung: TAE – Technische Akademie Esslingen e.V.An der AkademieWeiterlesen
