Rechtliche Fallstricke der Energieberatung (Webinar | Online)
Wenn Energieberater/innen ohne vertragliche Vereinbarung die Umsetzung von empfohlenen energetischen Maßnahmen begleiten, haften sie dem Bauherrn wie ein Architekt, der mit der Bauüberwachung beauftragt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Energieberater/die Energieberaterin Hinweise (z.B. mit Blick auf Mängel) an den Bauherrn/die Bauherrin und die Unternehmen gibt. Oft ist die Abgrenzung zwischen Energieberatung und Rechtsdienstleistungen nicht eindeutig. Das gilt insbesondere dann, wenn es um die Beratung in Förderprogrammen oder um die Kündigung bestehender Energieversorgungsverträge und den Abschluss neuer Verträge geht. FürWeiterlesen
